

abgeschlossen
zwischen
der Fa. ..........
mit Sitz in ............., ............ (Italien),
vertreten durch Frau
………………., im folgenden „Unternehmer“ (U) genannt,
und
der Fa. .......... GmbH, mit Sitz in ................., ..........,
vertreten durch Herrn ......... im folgenden „Handelsvertreter“ (HV) genannt.
Es wird
vorausgeschickt,
daß der Unternehmer
einen Handelsvertreter beauftragen will, der die Absatzförderung und den
Verkauf der Erzeugnisse aus eigener Herstellung übernehmen soll. Bei den
Erzeugnissen handelt es sich um alle Produkte, die in der Anlage A aufgelistet
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IL CONTRATTO È INCOMPLETO, A RICHIESTA
SARÀ INVIATA UNA COPIA COMPLETA (artt.17
ss Cod.Deont.) STUDIO
MISURACA,
& Associati/Associates
Studio Legale Law Firm Il contratto manca di molte
clausole, lo studio legale SMAF invia su gentile richiesta una completa copia
a titolo di prestazione professionale a pagamento ex artt.17
ss. Cod. Deont. Forense / The
contract has missing clauses; please, consider SMAF
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Deontology Code. |
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sind und zwar: .....
sowie andere Erzeugnisse laut Anlage A und laut Preislisten des
Unternehmers.
Weiters wird
vorausgeschickt, daß der Unternehmer daran interessiert ist, ein
Handelsvertreterverhältnis mit dem Handelsvertreter zu begründen, und der Handelsvertreter
seinerseits daran interessiert ist, die Erzeugnisse des Unternehmenrs in
Deutschland und zwar in dem unter Anlage B benannten Gebiet, im folgenden
„Gebiet“ genannt, zu verbreiten und zu verkaufen.
Schließlich wird
vorausgeschickt, daß der gegenständliche Vertrag jede andere vorhergehende
Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter außer Kraft
setzt.
Dies alles
vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:
§ 1
1.1 Der gegenständliche Vertrag ist ein Handelsvertretervertrag ohne
Vertretung des Unternehmens und mit der Verpflichtung des
Ausschließlichkeitsrechts für beide Parteien.
1.2 Der HV verpflichtet sich, gegen Provision, sich immer um die Besorgung
von Geschäften zu bemühen und die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren. Die Verkäufe sind erst rechtskräftig,
wenn eine Zusage des Unternehmers erfolgt ist.
1.3 Im Hinblick auf die Marktlage, auf handelspolitische Überlegungen oder
besondere Bedürfnisse des Unternehmens, behält sich dieses vor, in jedem
Augenblick Änderungen in der Auflistung der Erzeugnisse nach Anlage A
vorzunehmen, sowie Änderungen, Austausch und Streichung der Erzeugnisse. Wird
die Liste geändert, behält sich der Unternehmer vor, neue Provisionsätze
festzulegen bzw. einem anderen HV das Ausschließlichkeitsrecht der neuen
Erzeugnisse zu übertragen.
1.4 Der HV verpflichtet sich zur bestmöglichsten Mitarbeit gegenüber den
Angestellten des Unternehmens, die im Vertragsgebiet tätig sind, ohne dafür
besondere Rechte oder Vergütungen für sich in Anspruch zu nehmen. Der HV
verpflichtet sich, den Kunden alle Verkaufsbedingungen mitzuteilen und das UN
über die Marktlage und die Entwicklungsmöglichkeiten sowie die im
Vertragsgebiet geltenden Bestimmungen und Gesetze zu informieren. Der HV muß
das Unternehmen über alle für die Geschäftsabschlüsse wichtigen Informationen
in Kenntnis setzen, die er auch außerhalb seiner Tätigkeit in Erfahrung bringt.
1.5 Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch das Unternehmen, das auch
das Inkassorecht hat, es sei denn, der HV wird vorab berechtigt, und zwar
schriftlich, Zahlungen im Namen des Unternehmens entgegenzunehmen. Im Falle
eines Rechtsstreites bezüglich der Bezahlung, ist der HV berechtigt und
verpflichtet, alle unaufschiebbaren Maßnahmen zum Schutze der Interessen des
Unternehmens zu treffen, um Verluste zu vermeiden. Aufrechnungen von wirklichen
oder beanspruchten Guthaben des HV gegenüber dem Unternehmen werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
1.6 Es ist dem HV untersagt, mittel- und unmittelbar, sowohl für sich
selber oder in Gesellschaft mit anderen oder für Dritte, sei es im
Vertragsgebiet als auch außerhalb des Vertragsgebietes Handelsvertretungen für
andere Unternehmen anzunehmen und Erzeugnisse, die den vertragsgemäßen
Erzeugnissen gleichen oder ähneln oder im Wettbewerb zu ihnen stehen, zu
vertreten. Das Unternehmen verpflichtet sich seinerseits im Vertragsgebiet
keinen anderen Handlesvertreter zu beauftragen.
1.7 Bei vollständiger und teilweiser Verletzung des
Ausschließlichkeitsrechtes laut Punkt 1.6 kann das Unternehmen sofort und
unverzüglich vom Handelsvertretervertrag zurücktreten, vorbehaltlich des
Schadenersatzanspruches.
1.8 Der HV kann nicht konkurrierende Erzeugnisse vertreiben, unter der
Bedingung, daß er es vorab dem Unternehmen mitteilt und die Verkaufstätigkeit
nicht gegen die gegenständlichen Vertragsbedingungen verstoßen.
1.9 Der HV muß mindestens vier Mal im Jahr das Vertragsgebiet bereisen und
zwar zu dem vom Unternehmen festgelegten Zeitpunkten (es sei denn er wird durch
höhere Gewalt verhindert).
1.10 Die Premissen
und die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2
2.1. Der HV darf seine Tätigkeit ausschließlich im begrenzten
Vertragsgebiet laut Anlage B ausüben.
2.2. Der Unternehmer kann jederzeit das Vertragsgebiet ändern, wenn es aus
Gründen der Marktlage, der Handelspolitik oder der besseren Verteilung der
Verkaufsgebiete notwendig wird.
2.3. Der HV darf in keinem Fall außerhalb seines Vertragsgebietes tätig
werden, es sei denn der U erteilt dazu eine Bewilligung. Widrigenfalls kann der
U den Vertrag auflösen.
2.4. Bei den Kunden, die in der Anlage C aufgelistet sind, handelt es sich
um.....
§ 3
3.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am .............. und gilt für ein Jahr
als Probezeit. Der Vertrag gilt als stillschweigend verlängert, wenn nicht eine
der Parteien am Ende eines Monats mit eingeschriebenem Brief und einer Frist
von einem Monat kündigt.
3.2. Nach Ablauf der Probezeit hat der Vertrag eine Laufzeit von einem
Jahr, mit stillschweigender Verlängerung bei Laufzeitende, wenn die Parteien
nicht mit viermonatiger Kündigungsfrist und eingeschriebenem Brief kündigen.
3.3.Das Vertragsverhältnis kann innerhalb derselben Kündigungsfrist, d.h.
vier Monate vor Ablauf der Laufzeit, abgeändert werden.
Der Unternehmer
Der Handelsvertreter
Anlage A: Produkte
Anlage B: Vertragsgebiet
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